Allgemeine Geschäftsbedingungen§ 1 Geltungsbereich (1)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts Anderes
vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem
Zahnarzt1 und dem Patienten1. (2) Zahnarzt im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch die Berufsausübungsgemeinschaft mehrerer Zahnärzte. (3) Sollte der Behandlungsvertrag mit einer anderen Person als dem Patienten abgeschlossen werden, gelten die Regelungen für diese in gleicher Weise.
§ 2 Rechtsverhältnis Die
Rechtsbeziehungen zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten sind
privatrechtlicher Natur. Bei der Behandlung gesetzlich
krankenversicherter Patienten finden darüber hinaus auch die
Vorschriften der vertragszahnärztlichen Versorgung Anwendung.
§ 3 Zahnärztliche Dokumentation und Datenschutz (1)
Die zahnärztliche Dokumentation, insbesondere Patientenkarteien,
Untersuchungsbefunde, Röntgenaufnahmen und andere Aufzeichnungen, ist
Eigentum des Zahnarztes. (2) Der Patient oder ein von ihm
Bevollmächtigter hat Anspruch auf Einsicht in die zahnärztliche
Dokumentation und Anspruch auf Auskunft. Ein Anspruch auf Herausgabe
der Originalunterlagen besteht nicht. Auf Verlangen können Kopien der
schriftlichen Dokumentation gegen Kostenerstattung überlassen werden. (3)
Abweichend von Abs. 2 ist die vorübergehende Überlassung von
Originalunterlagen, insbesondere von Röntgenaufnahmen, an einen vom
Patienten bevollmächtigten Rechtsanwalt möglich, soweit nicht
überwiegende Interessen des Zahnarztes entgegenstehen. Vor der
Versendung sind die hierdurch entstehenden Auslagen zu erstatten und
der Erhalt der Aufzeichnungen ist zu quittieren. Die Überlassung kann
bis zum Ausgleich der Auslagen verweigert werden. (4) Die Erhebung,
Nutzung und Verarbeitung der Daten, einschließlich ihrer Weitergabe
erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der
Bestimmungen über den Datenschutz, der ärztlichen Schweigepflicht und
des Sozialgeheimnisses.
§ 4 Ausfallhonorar (1) Die vereinbarten Behandlungstermine sind Fixtermine. Die Behandlungszeiten werden allein für den Patienten frei gehalten. (2)
Soweit der Termin durch den Patienten nicht wahrgenommen werden kann,
hat dieser die Zahnarztpraxis mindestens 24 Stunden vor dem
vereinbarten Termin über die Verhinderung in Kenntnis zu setzen. Seite 1 (3)
Soweit der Patient dem nicht nachkommt, hat er an den Zahnarzt einen
Betrag von € 120,00 pro ausgefallener Behandlungsstunde als
pauschalierten Schadenersatz zu bezahlen. (4) Der
Schadenersatzanspruch entfällt, wenn der Patient unverschuldet an der
rechtzeitigen Absage oder Wahrnehmung des Termins gehindert war. (5)
Dem Patienten steht es darüber hinaus frei nachzuweisen, dass dem
Zahnarzt kein oder ein geringerer als der geltend gemachte
pauschalierte Schaden entstanden ist.
§ 5 Zahlungsregelungen (1)
Der Patient wird vor Behandlungsbeginn über die zu erwartenden
Gesamtkosten, bzw. Eigenanteile und Mehrkosten bei gesetzlich
versicherten Patienten, informiert. (2) Der Zahnarzt kann bei privat
versicherten Patienten vor Behandlungsbeginn die Zahlung eines
Vorschusses bis zu 100 % der zu erwartenden Auslagen (Material- und
Laborkosten) verlangen. (3) Mit Zugang der Rechnung wird die Zahlung fällig. (4)
Der Patient kommt nach einer Mahnung, spätestens aber 30 Tage nach
Rechnungszugang in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt wird der Rechnungsbetrag
mit fünf Prozent über dem Basiszinssatz, oder einem höheren,
tatsächlich vom Zahnarzt bezahlten Zinssatz verzinst. Für jede Mahnung
werden zusätzlich € 2,50 als Bearbeitungsgebühr berechnet.
§ 6 Abtretungsverbot Die
Abtretung von nicht rechtskräftig festgestellten oder bestrittenen
Forderungen aus dem Behandlungsverhältnis ist ausgeschlossen, soweit
der Zahnarzt dieser nicht vorher zustimmt.
§ 7 Haftungsbeschränkung (1)
Für Schäden an eingebrachte Sachen, die in der Obhut des Patienten
bleiben und an Fahrzeuge des Patienten, die auf dem Grundstück der
Praxis abgestellt werden, haftet der Zahnarzt nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt bei Verlust von Geld und
Wertsachen. (2) Für Garderobe des Patienten, welche er in den Praxisräumen ablegt, wird keine Haftung übernommen.
§ 8 Schlussbestimmungen Sollten
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. ---------------------------------------------------------------------- 1 Personenbezeichnungen stehen im Folgenden sowohl für die männliche als auch weibliche Bezeichnungsform Stand: 20.05.2009 |
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